Widerkläger

Widerkläger
Wi|der|klä|ger 〈m. 3〉 = Gegenkläger

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Wi|der|klä|ger, der; -s, - (Rechtsspr.):
Gegenkläger.

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Wi|der|klä|ger, der; -s, - (Rechtsspr.): Gegenkläger.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Widerkläger — Wi|der|klä|ger …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Widerklage — ist im deutschen Zivilprozess eine Klage, die in einem zwischen Kläger und Beklagtem rechtshängigen Rechtsstreit vom Beklagten ( Widerkläger ) gegen den Kläger ( Widerbeklagter ) erhoben wird. Möglich ist dies sowohl in der ersten als auch in der …   Deutsch Wikipedia

  • Widerklägerin — Wi|der|klä|ge|rin, die: w. Form zu ↑ Widerkläger. * * * Wi|der|klä|ge|rin, die: w. Form zu ↑Widerkläger …   Universal-Lexikon

  • Widerklage — (Reconventio), diejenige Klage, die der Beklagte gegen den Kläger vor demselben Gericht und in dem nämlichen Verfahren erhebt. In diesem neuen Prozeß ist der Beklagte zugleich Kläger (Widerkläger), der Kläger aber auch Beklagter (Widerbeklagter) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gegenkläger, der — Der Gêgenkläger, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gegenklägerinn, plur. die en, diejenige Person, welche eine Gegenklage anstellet; der Widerkläger …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gegenkläger — Ge|gen|klä|ger 〈m. 3〉 Beklagter, der Gegenklage erhebt; Sy Widerkläger * * * Ge|gen|klä|ger, der (Rechtsspr.): jmd., der Gegenklage erhebt. * * * Ge|gen|klä|ger, der (Rechtsspr.): Beklagter, der Gegenklage erhebt …   Universal-Lexikon

  • Widerklage — Wi|der|kla|ge 〈f. 19〉 = Gegenklage * * * Wi|der|kla|ge, die; , n (Rechtsspr.): Gegenklage. * * * Widerklage,   Zivilprozess: die in einem gegen ihn anhängigen Prozess erhobene Klage des Beklagten als Widerkläger gegen den Kläger (Widerbeklagten) …   Universal-Lexikon

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